Internationale Anreisen & Anreisen aus Grenzgebieten: Gäste aus ausgewiesenen
internationalen Risikogebieten müssen gemäß der
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (Corona VO EQT) beim Grenzübertritt nach Baden-Württemberg einen negativen Test vorweisen. Hiervon ausgenommen sind Gäste, die aus einer
europäischen Grenzregion kommen und sich weniger als 24 Stunden in Baden-Württemberg aufhalten. Laut Verordnung gelten in Österreich das Land Vorarlberg, im Fürstentum Liechtenstein das gesamte Staatsgebiet, in der Schweiz die Kantone Appenzell (Innerrhoden, Ausserrhoden), Aargau, Basel, Basel-Landschaft, Jura, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau und Zürich und in Frankreich die Départements Bas-Rhin und Haut-Rhin als Grenzregionen. Wir schließen uns an dieser Stelle dem Appell des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg an, dass die Eindämmung der Pandemie nur dann gelingen kann, wenn wir alle den
Infektionsschutz ernst nehmen und hinterfragen, ob Dinge, die erlaubt sind, in der aktuellen Situation auch empfehlenswert sind.