Presse-Akkreditierung

Sie planen eine Berichterstattung und möchten die Insel Mainau besuchen? Gerne gewähren wir ausgewiesenen Medienvertreterinnen und Medienvertretern hierzu freien Eintritt. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, sich hierfür mindestens drei Werktage vor Ihrem beabsichtigten Besuch bei uns zu akkreditieren.

Für Akkreditierungsanfragen gelten grundsätzlich folgende Voraussetzungen:

  • Sie sind im Besitz eines gültigen Presseausweises eines anerkannten in- oder ausländischen Journalistenverbands, wie sie zum Beispiel der Deutsche Journalistenverband (DJV) und die angeschlossenen Gewerkschaften* ausstellen und/oder Sie haben einen schriftlichen Auftrag Ihrer Redaktion mit Angaben zum Medium und Veröffentlichungstermin
     
  • Eine Akkreditierung ist ausschließlich für Pressevertreter:innen bestimmt und es erfolgt im Anschluss eine Berichterstattung über die Insel Mainau. Bitte schicken Sie uns zeitnah nach Veröffentlichung Belegexemplare/-links zu.
 

*Nicht akzeptiert werden hingegen Ausweise und Zertifikate von Organisationen, die über ein geringeres Maß an Reputation verfügen und deren Dokumente nicht den vorstehenden Standards entsprechen, insbesondere jene vom Deutschen Verband der Pressejournalisten (DVPJ), von der GNS Press, der European News Agency oder der European Press Federation. Eine Akkreditierung ist ausschließlich für Pressevertreterinnen und Pressevertreter bestimmt. Ein Anspruch auf eine Akkreditierung besteht nicht. In Einzelfällen behält sich die Mainau GmbH auch im Falle der Vorlage eines gültigen Presseausweises die weitere Überprüfung der journalistischen Tätigkeit sowie eine Ablehnung vor.

Sofern Sie diese Anforderungen erfüllen, bitten wir Sie, für die Akkreditierung Ihre Daten in das Formular einzugeben:

Akkreditierungsformular

Nur eine Datei möglich.
8 MB Limit.
Erlaubte Dateitypen: jpg, jpeg, png, pdf, docx.
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Durch die Angabe Ihrer Daten erklären Sie sich automatisch damit einverstanden, dass die Mainau GmbH die oben genannten Daten erhebt und speichert und diese nur für eigene Zwecke verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sie können diese Einwilligung jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die Mainau GmbH widerrufen. Die Datenerhebung und -speicherung erfolgt nach den Artikeln 6, 7 und 13 – 21 DSGVO.

 
Hier können Sie die Fotografier- und Drehbedingungen, die auf der Insel Mainau gelten nachlesen.
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