Teilnahmebedingungen

Gewinnspiel "Wine & Dine am 15. August 2026"

Das Gewinnspiel wird ausgerichtet von der Mainau GmbH, 78465 Insel Mainau. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel „Wine & Dine am 15. August 2026“. Das Gewinnspiel findet am 6. August 2026 statt. Der Gewinn wird unter den Teilnehmenden des Gewinnspiels nach dem Zufallsprinzip ausgelost. Einzelheiten des Losverfahrens und der Gewinnermittlung ergeben sich aus Ziffer 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen.

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmende verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

2. Gewinne
Es gibt folgenden Preis zu gewinnen:

1 x 2 Tickets für die Teilnahme beim Wine & Dine am 15. August 2026. Die Verlosung erfolgt über den Instagram-Account der Mainau GmbH.

Die Gewinnerin/der Gewinner erhalten kein haptisches Ticket, sondern werden auf die Gästeliste gesetzt.

3. Veranstalter
Mainau GmbH
78465 Insel Mainau

4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnehmenden müssen über einen Wohnsitz in Deutschland, der Schweiz oder Österreich verfügen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeitende der Mainau GmbH. Die Teilnahme über die Einschaltung Dritter, z. B. Gewinnspielagenturen, ist ausgeschlossen.

5. Spielverlauf
Unter allen teilnahmeberechtigten Einsendungen werden 1x 2 Plätze für das Wine & Dine am 15. August 2026 auf der Insel Mainau nach dem Zufallsprinzip verlost. Die Auslosung erfolgt am Tag nach Ablauf der Story. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird anschließend per Instagram-Direktnachricht benachrichtigt.

Die Teilnahme ist bis zum angegebenen Gewinnspielende und das Einlösen der Tickets am Veranstaltungstag möglich. Die Teilnahme ist personengebunden. Eine mehrmalige Teilnahme an ein und derselben Verlosung ist nicht zulässig. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und nicht an sonstige Leistungen des Teilnehmenden oder an einen Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden. Pro Haushalt kann nur ein Gewinn verlost werden.

6. Gewinnermittlung
Die Ermittlung der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt nach dem Zufallsprinzip durch Verlosung der Gewinne unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmenden. Sofern bei dem Gewinnspiel mehrere Gewinne verlost werden, kann jeder Teilnehmende nur einmal gewinnen. Sobald ein Teilnehmender als Gewinner ermittelt wurde, wird er für die weitere Auslosung nicht berücksichtigt.

7. Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden nach der Laufzeit von der Insel Mainau per Direktnachricht auf Instagram über den Gewinn informiert. Sofern der Gewinn im Nachgang nicht angetreten werden kann, kann die Mainau GmbH den Gewinn auf einen anderen Teilnehmenden übertragen.

8. Gewinnabwicklung
Die Person, die die Teilnahme am Wine & Dine 2026 gewonnen hat, wird namentlich auf eine Gästeliste gesetzt und darf dann am 15.08.2026 mit dem Auto auf die Insel Mainau auffahren. Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines Gewinnersatzes ist nicht möglich. Eine Übertragung des Anspruchs auf Gewinn/Gewinnersatz oder die Abtretung des Gewinns/Gewinnersatzes ist ebenfalls nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

9. Teilnahmeausschluss
Die Mainau GmbH ist berechtigt, Teilnehmende bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern der Mainau GmbH oder anderer Teilnehmenden. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist die Mainau GmbH auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurückzufordern. Die Mainau GmbH behält sich das Recht vor, weitere Teilnehmende von einer Teilnahme auszuschließen. Von diesem Recht wird die Mainau GmbH insbesondere dann Gebrauch machen, wenn der Teilnehmende den Programmablauf nachhaltig stört oder rechts- oder sittenwidriges Gedankengut im Rahmen des Gewinnspiels zum Ausdruck bringt. Ein Gewinn wird in diesem Fall nicht ausgezahlt bzw. ausgehändigt, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. In diesem Fall wird ein anderer Gewinner ausgelost.

10. Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Inanspruchnahme des Gewinns ist die Angabe von personenbezogenen Daten notwendig. Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Teilnahme an diesem Gewinnspiel übermitteln, verwenden wir ausschließlich für die Ermittlung und Kontaktierung der Gewinner. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer zuvor erteilten Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken findet nicht statt. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Dabei verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur so lange, wie sie für die Zwecke, für die sie erhoben worden sind, erforderlich sind. Weitere Informationen zur Verarbeitung dieser Daten und zu den Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzerklärung.

11. Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels
Die Mainau GmbH ist berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn:

  • ein Missbrauchsversuch durch Manipulationen festgestellt wird;
  • eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen;
  • wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann;
  • oder die Fairness des Gewinnspiels beeinträchtigt erscheint.

12.  Haftung
Ansprüche der Teilnehmenden auf Schadensersatz gegen die Mainau GmbH in Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den nachfolgenden Bestimmungen.

Die Haftung der Mainau GmbH ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit der Mainau GmbH, der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen der Mainau GmbH. Soweit die Haftung der Mainau GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Mainau GmbH.

Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, also einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Zwecks von besonderer Bedeutung ist und die die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmende regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Pflicht bzw. Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der Mainau GmbH bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Mainau GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Mainau GmbH beruhen, haftet die Mainau GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

13. Sonstiges
Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Teilnehmenden und der Mainau GmbH unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Teilnehmende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.